Logopädische Behandlungen bei Erwachsenen
Bei funktionellen Stimmstörungen (zB. Dauerheiserkeit, Sprechanstrengung) und Stimmverlust aufgrund von malignen (bösartigen) Erkrankungen brauchen Sie eine Überweisung vom Hals-Nasen-Ohrenarzt, Hausarzt oder Phoniater.
Bei neurologischen Sprachstörungen wie Aphasie, Dysarthrie oder Sprechapraxie und Sprechstörungen wie Stottern oder Poltern benötigen Sie eine Überweisung vom Hausarzt o. Neurologen.
Bei der Sprechstörung Lispeln (Sigmatismus) ist der Zahnarzt oder Kieferorthopäde für eine Überweisung zuständig.
Myofunktionelle Störungen wie falsches (addentales) Schluckmuster bei Erwachsenen sind in jedem Falle behandelbar und werden ebenfalls vom Zahnarzt oder Kieferorthopäden verordnet.
Kostenerstattungen (Eigenanteil) sind bei der jeweiligen Krankenversicherung zu erfragen.
Stimmtraining/Sprechertraining/Sprecherziehung sind auf Privatrechnung nach Vereinbarung möglich.
Gleiches gilt für die Behandlung von Lese-Rechtschreibstörungen bei Erwachsenen.